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Schulkonferenz
Oberstes Gremium an der Schule
- die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungs- bzw. Beschluss-Gremium an der Schule, in dem Lehrer, Schüler, Eltern sowie der Schulträger vertreten sind
- die Einrichtung der Schulkonferenz wird durch das Schulgesetz vorgegeben
- die vielfältigen Aufgaben der Schulkonferenz werden dort im § 43 genau dargelegt (s. Saechsisches-Schulgesetz)
- wer wann worüber wie entscheidet, wird geregelt durch die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Schulkonferenz (s. Schulkonferenzverordnung)
Zusammensetzung und Mitwirkung
- die Mitglieder-Zusammensetzung und deren Beteiligung sind entsprechend geregelt (s. neu_2017_Beteiligung_der_Schultraeger_in_der_Schulkonf-Schulleiterbrief):
- Vorsitz Schulleiterin (ohne Stimmrecht)
- vier Lehrer-Vertreter
- Schülersprecher u. drei Schüler als Vertreter des Schülerrats (ab Kl. 7)
- Vorsitzende/r des Elternrats (Stellv. Vorsitz/Schulkonferenz) u. drei weitere Elternrats-Vertreter
- bis zu vier Vertreter des Schulträgers (teilweise stimmberechtigt)
Vertreter unserer Schulkonferenz