Weißeritzgymnasium

Schulkonferenz

Oberstes Gremium an der Schule

  • die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungs- bzw. Beschluss-Gremium an der Schule, in dem Lehrer, Schüler, Eltern sowie der Schulträger vertreten sind
  • die Einrichtung der Schulkonferenz wird durch das Schulgesetz vorgegeben
  • die vielfältigen Aufgaben der Schulkonferenz werden dort im § 43 genau dargelegt (s. Saechsisches-Schulgesetz)
  • wer wann worüber wie entscheidet, wird geregelt durch die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Schulkonferenz (s. Schulkonferenzverordnung)

Zusammensetzung und Mitwirkung

  • die Mitglieder-Zusammensetzung und deren Beteiligung sind entsprechend geregelt (s. neu_2017_Beteiligung_der_Schultraeger_in_der_Schulkonf-Schulleiterbrief):
    • Vorsitz Schulleiterin (ohne Stimmrecht)
    • vier Lehrer-Vertreter                     
    • Schülersprecher u. drei Schüler als Vertreter des Schülerrats (ab Kl. 7)
    • Vorsitzende/r des Elternrats (Stellv. Vorsitz/Schulkonferenz) u. drei weitere Elternrats-Vertreter 
    • bis zu vier Vertreter des Schulträgers (teilweise stimmberechtigt)

Vertreter unserer Schulkonferenz            

  • s. LernSax-Information