die vier Vertreter der Lehrer werden durch die Stimmberechtigten des Kollegiums in der Gesamtlehrer-Konferenz (GLK) gemäß § 2 Schulkonferenzverordnung gewählt
es gilt das Prinzip der Stimmen-Mehrheit
diese Kollegen nehmen i.d.R. für zwei Schuljahre die Aufgaben des Lehrerrates in der Schulkonferenz der Schule wahr
bei einer Verhinderung der Teilnahme an der Schulkonferenz oder auch beim Ausscheiden eines Kollegen rückt der Stellvertreter nach (s. Stimmen-Reihenfolge)