Integration
Integration von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf
verantwortliche Kollegin für die Integration: Frau Silvia Schmoeller/Beratungslehrerin
Beratung und Durchführung gemäß Schulintegrationsverordnung (SchIVO)
Aufgaben:
- Beratung und Unterstützung bei der Integration von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf
- Einleitung und Begleitung des Verfahrens zur sonderpädagogischen Förderung
Anlass:
- wenn sonderpädagogischer Förderbedarf vermutet wird, z.B.:
- das Verhalten eines Schülers auffallend anders ist,
- starker Leistungsabfall in mehreren Fächern festgestellt wird,
- eine Erkrankung (chronisch, ererbt, langwierig) vorliegt,
- Einschränkungen in einem der Bereiche Hören, Sehen, Sprechen, Wahrnehmung und Motorik vorliegen
Grundsätze:
- das Wohl des Kindes steht an oberster Stelle,
- absolute Vertraulichkeit,
- sensibler Umgang mit sensiblen Daten und Informationen,
- transparente Beratung
Ziele:
- Gewährleistung der lernzielgleichen integrativen Unterrichtung am Gymnasium
- Erstellung eines individuellen Förderplanes für das Erreichen des Klassenziels bzw. des Schulabschlusses
Beratungsschwerpunkte:
- Eltern-Beratung (schulisch und außerschulisch),
- Fachlehrer-Beratung bei Integrationsmaßnahmen,
- Erstellung individueller Förderpläne
- Kontakt zu allen außerschulischen Unterstützungssystemen
Vorgehensweise an der Schule:
- Klassenleiter bzw. Tutor informiert umgehend Integrationslehrerin
- Klassenleiter bzw. Tutor gibt eine kurze schriftliche Einschätzung über das Anliegen bzw. die Situation
- es erfolgen Gespräche mit den Eltern, dem Klassenlehrer/Tutor, der Integrationslehrerin
- Information der Schulleitung
Einleitung des Verfahrens zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs
- Anforderung einer förderpädagogischen Beratung durch die zuständige Förderschule:
- Termin für Schüler der Klassenstufe 5: bis 30.11.
- Termin für Schüler ab Klasse 6: bis zum 31.07.
- Entscheidung zur Einleitung des FSF-Verfahrens
- Protokoll zur förderpädagogischen Beratung:
- Termin Kl. 5: bis 15.01.
- Termin ab Kl. 6: bis zum letzten Schultag vor den Herbstferien
- bei Befürwortung: Einreichen des vollständigen Antrags an das LaSuB:
- Termin Kl. 5: bis 31.01.
- Termin ab Kl. 6: bis 8.11.
- bei Ablehnung erfolgt eine individuelle Förderung an der Schule in Absprache mit Integrationslehrerin und den Fachlehrern