Weißeritzgymnasium

Lehrervertretung

  • die vier Vertreter der Lehrer werden durch die Stimmberechtigten des Kollegiums in der Gesamtlehrer-Konferenz (GLK) gemäß § 2 Schulkonferenzverordnung gewählt
  • es gilt das Prinzip der Stimmen-Mehrheit
  • diese Kollegen nehmen i.d.R. für zwei Schuljahre die Aufgaben des Lehrerrates in der Schulkonferenz der Schule wahr
  • bei einer Verhinderung der Teilnahme an der Schulkonferenz oder auch beim Ausscheiden eines Kollegen rückt der Stellvertreter nach (s. Stimmen-Reihenfolge)