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Lehrervertretung
- die vier Vertreter der Lehrer werden durch die Stimmberechtigten des Kollegiums in der Gesamtlehrer-Konferenz (GLK) gemäß § 2 Schulkonferenzverordnung gewählt
- es gilt das Prinzip der Stimmen-Mehrheit
- diese Kollegen nehmen i.d.R. für zwei Schuljahre die Aufgaben des Lehrerrates in der Schulkonferenz der Schule wahr
- bei einer Verhinderung der Teilnahme an der Schulkonferenz oder auch beim Ausscheiden eines Kollegen rückt der Stellvertreter nach (s. Stimmen-Reihenfolge)